Tarifabschluss für M+E-Industrie in Nordrhein-Westfalen
Die Metall-Arbeitgeber und die IG Metall einigten sich am Mittwoch, dem 14. Februar, dass der Pilotabschluss aus Baden-Württemberg in Nordrhein-Westfalen weitestgehend übernommen wird. Die Erklärungsfrist endet am Freitag, 09.03.2017, um 24.00 Uhr. Der Tarifvertrag gilt für mindestens 27 Monate (01. Januar 2018 bis 31. März 2020).
Vereinbart wurden zwei Nullmonate (Januar und Februar 2018), Pauschalbetrag für März 2018 in Höhe von 100 € (Auszubildende 70 €) sowie die Erhöhung der Monatsgrundentgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,3 Prozent ab 1. April 2018. 2019 folgt die Einführung einer neuen jährlichen Einmalzahlung Tarifliches Zusatzgeld („T-ZUG“).
In einer zweiten Stufe gibt es von 2019 an ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsgehalts und einen Festbetrag von 400 Euro. Der Festbetrag kann jedoch nach Angaben der Arbeitgeber von schwächeren Betrieben verschoben, abgesenkt oder gestrichen werden. Ab 2020 können Eltern, Pflegende und Schichtarbeiter statt dieses tariflichen Zusatzgeldes acht zusätzliche freie Tage wählen. Zwei dieser Tage finanziert der Arbeitgeber. Vollzeitkräfte können zudem für die Dauer von zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf 28 Wochenstunden reduzieren.
Der Präsident des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (METALL NRW), Arndt G. Kirchhoff, sagte am Mittwoch nach der 4. Tarifverhandlung für die rund 700.000 Beschäftigten dieses Industriezweigs an Rhein und Ruhr in Düsseldorf, der Kompromiss sei „teuer und komplex, biete aber zugleich zahlreiche flexible Elemente eines modernen Tarifvertrages“. Den Unternehmen stünde jetzt mehr bedarfsgerecht einsetzbares Arbeitszeitvolumen zur Verfügung, bei den zusätzlichen Teilzeitansprüchen der Beschäftigten seien betriebliche Erfordernisse hinreichend berücksichtigt.
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