profibu-Geschäftsführer Michael Paatz über Urlaubsabgeltung

Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bleibt der Anspruch eines arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers dauerhaft erhalten – für 1, 2, 5, 10 Jahre oder mehr. Dies kann insbesondere bei Langzeitkranken dazu führen, dass auf Unternehmen unerwartete Kosten zukommen. Was bei der Urlaubsabgeltung in der Entgeltabrechnung zu beachten ist, beschreibt profibu-Geschäftsführer Michael Paatz in einem Fachbeitrag der Ausgabe 06/11 des Personalmagazins.
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