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„Kurzarbeit in der Entgeltabrechnung“ erschienen in Leistung und Lohn

Mit Inkrafttreten der Ersten Änderungsverordnung zur Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kug) vom 29. Mai 2009 wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 24 Monate verlängert. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit hat vielen Unternehmen geholfen, ihre Mitarbeiter in Beschäftigung zu halten und nicht entlassen zu müssen. Zwischenzeitlich liegt eine neue Rechtsverordnung des BMAS vor, wonach die Kug-Bezugsdauer in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 bei max. 18 Monaten liegen wird. Diese verlängerte Bezugsfrist können alle Betriebe nutzen, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr 2010 mit Kurzarbeit beginnen müssen. Die Arbeitgeber begrüßen es sehr, die erleichterte Kurzarbeit auch bis ins Jahr 2011 fortzusetzen, denn es gibt viele Gründe dafür, dass Unternehmen auch künftig in ernsthafte Schwierigkeiten kommen können, in denen die ohne eine Inanspruchnahme des Instrumentariums ihre Beschäftigten nicht werden halten können.

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die mit der Umsetzung der Kurzarbeit betroffenen Arbeitgeber oft genug mit diesen personalpolitischen Spezialthemen und deren Komplexität, überfordert sind. Die Schwierigkeit der Thematik und die Vielschichtigkeit erschließt sich vielfach erst bei der praktischen Umsetzung. Die Autoren des Beitrages, Michael Paatz und Torsten Rosebrock, beantworten, aufbauend auf den gemachten Erfahrungen, Fragen der Geschäftsleitung zu den zu erwartenden Kosten. Ebenso hilft der Beitrag, die Fragen der Mitarbeiter, die Entgeltabrechnung betreffend, richtig zu beantworten.

Eine Rezension des Beitrags durch die Fa. Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbH finden Sie im Downloadbereich hier